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Selbstverständlich sind wir uns aber auch der Schattenseiten dieser Entwicklung bewusst und sind entsprechend sensibilisiert.
Möchten Sie mit Ihrem Kind über soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram und Co. in Verbindung bleiben, benötigen wir vorher von beiden Elternteilen eine schriftliche Genehmigung, damit wir Bilder von Ihrem Kind veröffentlichen können.
Sollten Sie sich gegen eine Veröffentlichung Ihres Kindes aussprechen, so respektieren wir selbstverständlich Ihren Wunsch und werden Ihr Kind entsprechend unkenntlich machen, sofern es sich auf Bildmaterial neben anderen Kindern befindet, dessen Einverständniserklärung wir erhalten haben.
Gern tauschen wir uns mit Ihnen im persönlichen Gespräch zu diesem und weiteren Themen im Umgang mit Social Media aus.